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- Haid war bis zur Eingemeindungsreform 1975 eine selbstständige Gemeinde.
- Haid-Bogenweiler-Sießen ist heute ein Stadtteil von Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg.
- Die heutige Gemarkungsfläche umfaßt 568 ha inkl. 33 ha Wald.
- Haid-Bogenweiler-Sießen liegt 621 m über dem Meer.
- Haid hat aktuell (Ende 2022) 157 Einwohner.
- Bogenweiler hat aktuell 391 Einwohner.
- Sießen hat aktuell 275 Einwohner (davon ca. 165 Schwestern im Kloster).
- Haid-Bogenweiler-Sießen bietet zahlreiche Arbeitsplätze.
- Härtebereich des Trinkwassers in den drei Orten lt. Veröffentlichung der Stadtwerke 2016-07-01: Härtebereich "hart" (alt: 3, 18.4 °dH),
siehe auch
Informationen der Stadtwerke zur Wasserhärte und Wasseranalyse 2019
- Bodenrichtwerte 2022-01-01
Aktueller (2022) Hinweis: Bitte verwenden Sie nachfolgende Werte nicht für Ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform. Rufen Sie stattdessen die amtlichen Bodenrichtwerte mit dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem ab. Weitere Informationen hierzu auf der
städtischen Webseite sowie im Stadtjournal 2022-10-06.
Die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet können Sie über folgenden Link abrufen:
https://www.bad-saulgau.de/de-wAssets/docs/Aktuelles/BRW-Tabelle1-1-2022Bad-Saulgau.pdf
Hier die Werte für unsere Ortsteile, Stand 2022-01-01:
MI Gemischte Bauflächen, MD Dorfgebiet, WA Allgemeines Wohngebiet
Bogenweiler, Mischgebiet (MI) Wilfertsweiler Straße: 120 EUR/m²
Bogenweiler, Wohngebiete (WA) Bergstraße, Pfaffenäcker, Am Feldrain: 165/m²
Haid, Ortsbereich (MD): 60 EUR/m²
Haid, Wohngebiet Eschlestraße (WA): 90 EUR/m²
Sießen, Kloster Sießen (MI): 80 EUR/m²
Sießen, Wohngebiet Brühlstraße (WA): 145 EUR/m²
Agrarland/Ackerland (A): 4,35 EUR/m²
Agrarland/Grünland (GR): 2,70 EUR/m²
Wohnnutzung im Außenbereich (ASB): 35 EUR/m²
Zum Vergleich: Wohnbauflächen in der Kernstadt bis zu 300 EUR/m²
Angaben ohne Gewähr
- Kurtaxesatz
Kernstadt Bad Saulgau, Bogenweiler, Sießen: 1,50 EUR pro Person und Tag
Haid und andere Stadtteile: 0,80 EUR pro Person und Tag
Wohnmobilisten: 1,50 EUR pro Person und Tag
Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich.
- Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan, gültig seit 2011-08-25
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